Betretungsrecht an verpachteten Angler-Seen in NRW

DE13845

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Am Niederrhein gibt es viele ausgekieste Baggerseen, die häufig re-naturiert und dann als Anglerseen genutzt werden. In unserem konkreten Fall liegen mehrere größere Seen (1ha Wasserfläche und größer) in einem Waldgebiet. Der Forst ist in Privatbesitz und der Eigentümer hat die Seen an mehrere Anglervereine verpachtet. Aktuell wird unter den Anwohnern aus gegebenem Anlass - Aufstellung u.a. von Sperrschildern sowohl im Wald "für Unbefugte Zutritt verboten" und an sämtlichen Seen "Vereinsgewässer - Unbefugten ist das Betreten verboten, für Hunde verboten" - heftig diskutiert, inwieweit für Waldwege und Pfade in Privatbesitz sowie für die verpachteten Seen ein Betretungsverbot ausgesprochen werden kann. Dies widerspricht unseres Erachtens dem §57 des LNatSchG NRW und auch dem Forstgesetz NRW (§ 2,3 und 4).
Gibt es ggf. doch Besonderheiten in Bezug auf das Betretungsrecht bzw. -verbot bei (verpachteten) Anglerseen in NRW?
 
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