Wer vorhat Frankreich mit dem Rad zu bereisen, sollte bei der Radtour darauf achten, eine Warnweste zu tragen. Denn die Warnweste müssen Radfahrer in Frankreich seit dem 1. September 2008 bei schlechtem Wetter tragen. Darüber hinaus sei die Warnweste von den Radfahrern aber auch außerhalb geschlossener Ortschaften sowie nachts, in der Dämmerung. Bei Nebel und Regen sei die Warnweste sogar auch am Tag für Radfahrer Pflicht. Diese Regelung betrifft ebenso auch Touristen, die sich in Frankreich auf das Rad setzen.
Wer meint sich dieser Regelung zu widersetzen, muss seit dem 1. Oktober mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen. So etwas sollte man als Tourist ernst nehmen, denn wo man in der Regel bei den Einheimischen ein Auge zu drückt, sind Touristen oft gern gesehene Geldquellen, die man auch gerne bei derartigen Verstößen um ihre Reisekasse, legal erleichtert.
Wer meint sich dieser Regelung zu widersetzen, muss seit dem 1. Oktober mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen. So etwas sollte man als Tourist ernst nehmen, denn wo man in der Regel bei den Einheimischen ein Auge zu drückt, sind Touristen oft gern gesehene Geldquellen, die man auch gerne bei derartigen Verstößen um ihre Reisekasse, legal erleichtert.