Petition - die EU will die Tierarzneimittelverordnung ändern

Sunny

Mitglied
Hallo allerseits,

die EU will eine Änderung der Tierarzneimittelverordnung unter anderem dahingehend
beschließen, dass faktisch sämtliche naturheilkundlich verwendeten Präparate,
Nahrungsergänzungs- und Pflegemittel für Tiere

(dies betrifft nicht nur homöopathische, sondern z.B. auch pflanzliche Produkte, viele Produkte,
die man heute im Futtermittel- und Zoohandel beziehen kann usw. )

mit unter die Arzneimittelverordnung gestellt werden und somit jederzeit die Möglichkeit
gegeben ist, dass dieseProdukte nur noch als zugelassenes Tierarzneimittel auf den Markt
gebracht und entsprechend vertrieben werden dürfen.

Viele Produkte werden in so einem Fall ganz verschwinden, die, die es noch geben wird,
werden dann voraussichtlich wegen der aufwändigen und teuren Zulassungsverfahren deutlich
teurer und ggf. verschreibungspflichtig oder nur noch über den Tierarzt zu beziehen sein.

Ausführlich steht das ja alles in der Petition.

Wäre toll, wenn sich hier viele finden, die mit unterschreiben und das vor allem weiter verbreiten,
damit das Quorum von 50.000 Unterschriften in der Zeichnungsfrist erreicht wird.
Andernfalls wird eine Anhörung des Petitionsstellers vor dem Bundestag gar nicht zugelassen:

epetitionen.bundestag.de/petit…28/Petition_61871.nc.html

es fehlen noch 24000 tsd Unterschriften, die in 9 Tagen erreicht werden müssen!

zur weiteren Info hier noch ein Zitat von "Nauthiz" aus einer der Diskussionen unter
der Petition.

Zitat Anfang:
.....eines der Probleme ist z.B. dass eine "Koordinierungsgruppe der
Mitgliedsstaaten" eingesetzt werden soll, die den Freischein erhält, zu
entscheiden, welche Präparate künftig als Arzneimittel zuzulassen sind.

Abschnitt 5 Absatz 70 aus dem Vorschlag für eine
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES:

Zitat:
........(70) Unternehmen und Behörden müssen oft eine Unterscheidung treffen zwischen
Tierarzneimitteln, Futtermittelzusatzstoffen, Bioziden und anderen Produkten.
Um
eine uneinheitliche Behandlung solcher Produkte zu vermeiden, die Rechtssicherheit
zu erhöhen und den Entscheidungsprozess der Mitgliedstaaten zu fördern, sollte eine
Koordinierungsgruppe der Mitgliedstaaten eingesetzt werden;
eine ihrer Aufgaben
sollte es sein, von Fall zu Fall eine Empfehlung abzugeben, ob ein Produkt als
Tierarzneimittel definiert werden kann. Damit Rechtssicherheit gewährleistet ist, kann
die Kommission entscheiden, ob ein bestimmtes Produkt ein Tierarzneimittel ist...
....Zitat Ende

Das kann theoretisch absolut alles sein, was in irgendeiner Form eine Wirkung hat.
Phytotherapeutika, Zusatzstoffe, Homöopathika, Blutegel etc.

An mehreren Stellen wird in der Verordnung darüber hinaus pauschal von "antimikrobakteriell wirksamen Stoffen" gesprochen.
Im Zweifelsfall kann das dann irgendwann auch so ganz klassiche Kräuter wie Schafgarbe, Thymian und Co betreffen.

Die Pharma und einige andere Interessengruppen in Brüssel sind mit
Sicherheit nicht uninteressiert, über kurz oder lang das gesamte
naturheilkundlich angewandte Präventions- und Therapiespektrum
auszutrocknen.

Man kann also spekulieren,
1. welchen Interessengruppen die Lobbyisten angehören werden, die die Kommission besetzen
und
2. was aus so einer wie oben zitierten Kommission mit vollen Befugnissen hervorgehen wird......

Zitat Ende.

LG
Sunny
 
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