Das Bundeskabinett um Bundeskanzlerin Angela Merkel ist dabei Nägel mit Köpfen zu machen, nachdem sie die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke noch im vergangenem Herbst beschlossen hatten.
Dem Vorhaben der Regierung muss jedoch noch der Bundesrat zustimmen, wobei der Bund hier eigentlich nicht die Zustimmung der Länder benötigt. Dies will man aber insgesamt noch vor der Sommerpause erreichen.
Die Stufenweise Abschaltung aller Atomkraftwerke (AKW) bis 2021/22, sollen im Atomgesetz festgeschrieben werden, wobei die sieben bisher abgeschalteten Atomkraftwerke auch nicht erneut ans Netz gehen sollen, so wie der für Pannen sehr anfällige Atomreaktor Krümmel. Die restlichen neun Atomreaktoren sollen dabei zwischen 2015 und 2022 stufenweise abgeschaltet werden. Hierzu wurde sogar schon die Reiehnfolgen bzw. der so geannte Fahrplan festgelegt und dieser schaut wie folgt aus:
Dabei will man jedoch noch eines der sofort abzuschaltenden Atomkraftwerke, möglicherweise noch bis zu 2013 in Bereitschaft halten. Dieser so genannten "Stand By"-AKW soll für den Fall von Stromengpässen im Winter noch in Bereitschaft gehalten werden.
Die Oposition zweifelt an der Ernsthaftigkeit des Beshclusses und bemängelt hier zahlreiche Hintertüren, die wieder ein schnelles Zurück rudern ermöglichen. Die Energiekonzerne selbst werden auch dies nicht klaglos hinnehmen und möglicherweise dagegen klagen, solange sie nicht entsprechend, finanziell entschädigt werden.
Zuvor gab es ja noch Ungereimtheiten bei der Atomsteuer. Die Steuer auf neue Brennelemente soll bis 2016 bleiben.
Auch für das Atommüll-Endlager wol man bis zum Jahresende eine gesetzliche Regelung finden. Der Salzstock Gorleben, welcher dem Steuerzahler ja schon bereits 1,5 Milliarden Euro gekostet hat, soll weiter erkundet werden, aber bundesweit sollen auch weitere geologische Untersuchungen gemacht werden. Hier will man bis zum Jahr 2030 ein geeignetes Lager gefunden haben. Geologisch ist man da zur Zeit neben dem üblichen Salz, auch auf Lagern mit Tongestein oder Abstrichen von Granit auf der Suche.
Da aber vor allem nicht nur die Stromerzeugung bei einer Energiewende zentraler Punkt sein darf, will man auch den Endverbraucher fördern und dessen Verbrauch reduzieren. Denn die Gebäudesanierung soll hier weiter gefördert werden für bessere Dämmung, neue Heizungen, neue Fenster usw. Hierzu will die Regierung das bestehende Förderprogramm auf 1,5 Milliarden Euro aufstocken. Auch will man nun verhindern, dass Mieter während einer energetischer Sanierungen, die Miete kürzen können. Auch sollen nun bis zu elf Prozent der Sanierungskosten, auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden können.
Damit aber der Strom, welcher vor allem in Offshore-Anlagen erzeugt wird, auch bis in den Süden gelangt, muss das Stromnetz effizient ausgebaut werden. Hierzu will man bis zum Jahre 2020 an die 4450 Kilometer mit neuen Stromautobahnen verbauen. Da die meisten Atomkraftwerke vor allem im Süden liegen, wird dort auch schnell der größte Energieengpass entstehen. So will man den Stromnetzausbau zügig und nicht wie zuvor geplant in zehn Jahren bewältigen, sondern schon in vier Jahren.
Damit aber die Erneuerbaren-Energien aber auch schnell Einsatzbreit sind und es keine Energielücke gibt, würde man hier eine ordentliche Subvention vermuten, wie sie damals auch bei den Anfängen der Atomkraft gab. Aber hier geht die Bundesregierung einen anderen Weg. Um eine schnelle Marktfähigkeit zu erreichen, will man noch 2011 die Subventionen auf 13 Milliarden zurückfahren. Der Solarstrom soll geringer vergütet werden und bis zum Jahre 2012 auf 24 Prozent sinken. Der Windstrom an Land soll dann mit zwei Prozent weniger vergütet werden. Verlagern will man das ganze auf die See, wo der Strom dann um zwei auf 15 Cent steigen soll und dies dann für zwölf Jahre garantiert wird.
Damit auch der Windkraft dann am Ende keine Bürokratischen Hindernisse in de Weg gelegt werden, soll hier eine Beschleunigung erfolgen, indem Änderungen im Planungs- und Baurecht erfolgen. Hierzu zählen auch für alle Länder einheitlich geltende Höhenbegrenzungen und die Ausweisung von windkrafttauglichen Flächen. Ebenso sollen ältere Windkrafträder durch neue, leistungsstärkere Windräder ausgetauscht werden. Für die See und deren Ausbau mit Windkraftanlagen wird dann gemeinsam das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie verantwortlich sein, wo dann auch das Genehmigungsverfahren gebündelt werden soll.
Insgesamt sieht die Bundesregierung 500 Millionen Euro für eine Kompensation vor. Hiermit soll die Branche nicht durch die Energiewende zu sehr belastet werden.

Dem Vorhaben der Regierung muss jedoch noch der Bundesrat zustimmen, wobei der Bund hier eigentlich nicht die Zustimmung der Länder benötigt. Dies will man aber insgesamt noch vor der Sommerpause erreichen.
Die Stufenweise Abschaltung aller Atomkraftwerke (AKW) bis 2021/22, sollen im Atomgesetz festgeschrieben werden, wobei die sieben bisher abgeschalteten Atomkraftwerke auch nicht erneut ans Netz gehen sollen, so wie der für Pannen sehr anfällige Atomreaktor Krümmel. Die restlichen neun Atomreaktoren sollen dabei zwischen 2015 und 2022 stufenweise abgeschaltet werden. Hierzu wurde sogar schon die Reiehnfolgen bzw. der so geannte Fahrplan festgelegt und dieser schaut wie folgt aus:
- 2015 Grafenrheinfeld
- 2017 Gundremmingen B
- 2019 Philippsburg II
- 2021 Grohnde
- 2021 Brokdorf
- 2021Gundremmingen C
- 2022 Isar II
- 2022 Neckarwestheim II
- 2022 Emsland.
Dabei will man jedoch noch eines der sofort abzuschaltenden Atomkraftwerke, möglicherweise noch bis zu 2013 in Bereitschaft halten. Dieser so genannten "Stand By"-AKW soll für den Fall von Stromengpässen im Winter noch in Bereitschaft gehalten werden.
Die Oposition zweifelt an der Ernsthaftigkeit des Beshclusses und bemängelt hier zahlreiche Hintertüren, die wieder ein schnelles Zurück rudern ermöglichen. Die Energiekonzerne selbst werden auch dies nicht klaglos hinnehmen und möglicherweise dagegen klagen, solange sie nicht entsprechend, finanziell entschädigt werden.
Zuvor gab es ja noch Ungereimtheiten bei der Atomsteuer. Die Steuer auf neue Brennelemente soll bis 2016 bleiben.
Auch für das Atommüll-Endlager wol man bis zum Jahresende eine gesetzliche Regelung finden. Der Salzstock Gorleben, welcher dem Steuerzahler ja schon bereits 1,5 Milliarden Euro gekostet hat, soll weiter erkundet werden, aber bundesweit sollen auch weitere geologische Untersuchungen gemacht werden. Hier will man bis zum Jahr 2030 ein geeignetes Lager gefunden haben. Geologisch ist man da zur Zeit neben dem üblichen Salz, auch auf Lagern mit Tongestein oder Abstrichen von Granit auf der Suche.
Da aber vor allem nicht nur die Stromerzeugung bei einer Energiewende zentraler Punkt sein darf, will man auch den Endverbraucher fördern und dessen Verbrauch reduzieren. Denn die Gebäudesanierung soll hier weiter gefördert werden für bessere Dämmung, neue Heizungen, neue Fenster usw. Hierzu will die Regierung das bestehende Förderprogramm auf 1,5 Milliarden Euro aufstocken. Auch will man nun verhindern, dass Mieter während einer energetischer Sanierungen, die Miete kürzen können. Auch sollen nun bis zu elf Prozent der Sanierungskosten, auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden können.
Damit aber der Strom, welcher vor allem in Offshore-Anlagen erzeugt wird, auch bis in den Süden gelangt, muss das Stromnetz effizient ausgebaut werden. Hierzu will man bis zum Jahre 2020 an die 4450 Kilometer mit neuen Stromautobahnen verbauen. Da die meisten Atomkraftwerke vor allem im Süden liegen, wird dort auch schnell der größte Energieengpass entstehen. So will man den Stromnetzausbau zügig und nicht wie zuvor geplant in zehn Jahren bewältigen, sondern schon in vier Jahren.
Damit aber die Erneuerbaren-Energien aber auch schnell Einsatzbreit sind und es keine Energielücke gibt, würde man hier eine ordentliche Subvention vermuten, wie sie damals auch bei den Anfängen der Atomkraft gab. Aber hier geht die Bundesregierung einen anderen Weg. Um eine schnelle Marktfähigkeit zu erreichen, will man noch 2011 die Subventionen auf 13 Milliarden zurückfahren. Der Solarstrom soll geringer vergütet werden und bis zum Jahre 2012 auf 24 Prozent sinken. Der Windstrom an Land soll dann mit zwei Prozent weniger vergütet werden. Verlagern will man das ganze auf die See, wo der Strom dann um zwei auf 15 Cent steigen soll und dies dann für zwölf Jahre garantiert wird.
Damit auch der Windkraft dann am Ende keine Bürokratischen Hindernisse in de Weg gelegt werden, soll hier eine Beschleunigung erfolgen, indem Änderungen im Planungs- und Baurecht erfolgen. Hierzu zählen auch für alle Länder einheitlich geltende Höhenbegrenzungen und die Ausweisung von windkrafttauglichen Flächen. Ebenso sollen ältere Windkrafträder durch neue, leistungsstärkere Windräder ausgetauscht werden. Für die See und deren Ausbau mit Windkraftanlagen wird dann gemeinsam das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie verantwortlich sein, wo dann auch das Genehmigungsverfahren gebündelt werden soll.
Insgesamt sieht die Bundesregierung 500 Millionen Euro für eine Kompensation vor. Hiermit soll die Branche nicht durch die Energiewende zu sehr belastet werden.